Die Freie Schule Hitzacker ist als staatlich anerkannte Ersatzschule mit Gesamtschulcharakter anerkannt. Diese Bescheinigung bestätigt, dass das monatliche Schulgeld ausschließlich zur Sicherstellung des Schulbetriebs erhoben wird (keine Kosten für Unterkunft, Betreuung oder Verpflegung) und berechtigt steuerpflichtige Eltern zum Abzug des Schulgeldes als Sonderausgabe nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG. Höhe und tatsächlich geleistete Zahlungen sind vom Schulgeldleistenden nachzuweisen.