Organisation

Selbstverständnis

Die Freie Schule Hitzacker strebt danach, die Erkenntnisse aus der Sozialen Dreigliederung nach Rudolf Steiner – Geistesleben, Rechtsleben und Wirtschaftsleben – in ihrer Organisation zu berücksichtigen.

Dabei bedeutet Freiheit im Geistesleben, wie Steiner sie fordert, für uns: Was wir an den Kindern tun, folgt allein dem Erkennen ihrer gesunden Entwicklungsbedürfnisse.

Die Schule verwirklicht ihre Unabhängigkeit durch Selbstverwaltung in genossenschaftlicher Trägerschaft. Das Kollegium bemüht sich stets, seine Entscheidungen republikanisch-kollegial aus gemeinsamem Verständnis heraus zu finden.

Als lebendiger Organismus entwickelt sich die Schule dabei bewusst stetig weiter.

Genossenschaft

Die  Freie Schule Hitzacker gilt als selbstverwaltet, indem sie von unserer gemeinnützigen Genossenschaft getragen wird – eine Besonderheit im Vergleich zu anderen Waldorfschulen im norddeutschen Raum. Hitzacker folgt damit dem Gedanken der Sozialen Dreigliederung nach Rudolf Steiner, wonach das Geistesleben stets nach der größtmöglichen Freiheit verlangt.

Diese Freiheit erfordert aber auch Verantwortung, weshalb die Eltern durch den Schulbesuch ihrer Kinder Miteigentümer werden an der »Gemeinnützigen Genossenschaft zur Förderung der Freien Schule Hitzacker eG« und zur regen Beteiligung ausdrücklich eingeladen sind.

Auch Nachdem die Kinder die Schule verlassen haben, muss die Verbindung der Eltern zur Schule nicht enden, indem es ihnen freisteht, ihre Genossenschaftsanteile zu behalten oder diese zurückzugeben.

Elternmitwirkung

Seit über zwei Jahrzehnten bildet das gemeinsame Ziel einer gesunden Entwicklung der Kinder und Jugendlichen die Grundlage für die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Eltern und Lehrern.

Als Mitglieder der Genossenschaft haben alle Eltern in den Versammlungen Initiativ- und Stimmrecht. Zudem können sie in Gremien der Genossenschaft sowie in Gremien der Schule mitwirken.

Ein wichtiges Verbindungsglied zwischen Eltern und Lehrerschaft sind die gewählten Elternräte, die regelmäßig im Elternrat tagen. In Elternabenden stehen sie als Ansprechpartner zur Verfügung und koordinieren die Mitwirkung der Elternschaft.

Zudem finden mehrmals im Jahr sogenannte Eltern-Lehrer-Konferenzen statt, die sich jeweils mit aktuellen Themen eingehend beschäftigen.

Organigramm

Vollversammlung

Die jährliche Vollversammlung ist ein besonders wichtiger Termin für alle Genossenschaftsmitglieder.  Dabei wird der Bericht des Prüfungsverbandes des vorangegangenen Geschäftsjahres, die Jahresbilanz und die Finanzplanung des Vorstandes für das laufende Schuljahr dargelegt. In der Generalversammlung entscheiden die Genossen über Anträge des Vorstandes und von Mitgliedern. Die Vollversammlung wählt zudem die Mitglieder des Aufsichtsrats.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat wird gebildet aus je drei gewählten Vertretern der Lehrerschaft und der Elternschaft. Er tritt vierteljährlich mit dem geschäftsführenden Vorstand zusammen, um die Arbeit transparent zu halten und finanzielle und rechtliche Entscheidungen zu beraten.

Vorstand

Das Kollegium wählt aus seinem Kreis bis zu fünf Kollegen zum geschäftsführenden Vorstand, der dann vom Aufsichtsrat bestätigt wird. Der Vorstand gibt sich eine eigene Geschäftsordnung und verteilt die Aufgabenbereiche unter seinen Mitgliedern. Die Vorstandstreffen finden zweiwöchentlich statt.

Es ist eine Besonderheit der Waldorfschule Hitzacker, dass durch den ausschließlich durch Pädagogen gebildeten Vorstand sämtliche finanziellen und rechtlichen Belange aus der Lehrerschaft heraus verantwortet werden.

Aktuelle Besetzung: Tanja Gerstenkorn, Detlef Lindner, Friederike Senfft von Pilsach, Dieter Withelm

Schulleitung

Aus dem Kollegium heraus wird eine kollektive Schulleitung gebildet, die sich verantwortlich zeichnet für pädagogische Fragen, die Organisation und rechtliche Belange des Schulbetriebs. Sie ist auch Ansprechpartner gegenüber den Landesschulbehörden, der Landesarbeitsgemeinschaft und dem Bund der Freien Waldorfschulen.

Elternrat

Eine wichtige Verbindung zwischen Elternschaft und dem Kollegium der Schule stellt der Elternrat dar. Die Eltern sind eingeladen, jeweils zwei gewählte Vertreter aus jeder Jahrgangsklasse in den Elternrat zu entsenden. Der Elternrat gibt sich eine eigene Geschäftsordnung und trifft sich monatlich. Eine Kontaktgruppe des Elternrates trifft sich regelmäßig mit der Schulleitung. Zudem arbeitet der Elternrat mit dem Kollegium in der Eltern-Lehrer-Konferenz zusammen.

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