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Die gemeinnützige Genossenschaft zur Förderung der Freien Schule Hitzacker e.G.

 

Die Freie Schule Hitzacker - Waldorfschule wird von einer gemeinnützigen Genossenschaft getragen. Eltern, die ihr Kind an die Schule geben wollen, müssen also Mitglieder der Genossenschaft werden.

Die Rechtsform der Genossenschaft wurde gewählt, um die enge Zusammenarbeit von Lehrern und Eltern auch rechtlich zu dokumentieren: [Satzung Freie Schule Hitzacker]

Alle Eltern, Lehrer (Schüler nach Wunsch) und viele Freunde sind Mitglieder in der Schulgenossenschaft und schaffen durch Zeichnung von Genossenschaftsanteilen den Grundstock des Geschäftsguthabens.

 

Genossenschaftsanteile

Als Eltern zeichnen Sie für jedes Kind einen Genossenschaftsanteil von 400 Euro. Dieser geht ins Stammkapital der Genossenschaft ein. Wenn das Kind von der Schule geht, können die Eltern diesen Anteil kündigen, er verbleibt dann weitere zwei Jahre in der Genossenschaft, bevor er zurückgezahlt werden darf. Weiterhin ist ab dem 1.8.2013 für jedes neue Kind ein Baugeldanteil von einmalig 400 Euro zu zahlen.

 

Aufsichtsrat und Vorstand

Zwischen der Mitgliederversammlung und dem Vorstand gibt es in der Genossenschaft das Mittlerorgan des Aufsichtsrates. Dieser setzt sich aus Eltern und Lehrern zusammen und er verfolgt in regelmäßigen Sitzungen die Tätigkeit des Vorstandes.

Aktuelle Besetzung des Aufsichtrates: Klaus Menzel (Vorsitzender), Ute Kreutzkamp, Rebekka Rauh, Heike Metze, Heiko Wächter, Silvain Mazzetti

Aktuelle Besetzung des Vorstandes: Holm Gräfe, Detlef Lindner, Tanja Gerstenkorn-Schwarz, Dieter Withelm, Friederike Freifrau Kemter Senfft von Pilsach

 

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